Nachhaltigkeitspolitik Zulieferer der HISTA Firmengruppe

Nachhaltigkeitspolitik Zulieferer der HISTA Firmengruppe

Die HISTA Firmengruppe besteht aus folgenden Firmen:
    HISTA Elektro GmbH
    HISTA Elektroanlagenbau GmbH
    HIBA Hirlinger und Bauer OHG

Der Einfachheit halber wird der Begriff „HISTA Firmengruppe“ ersetzt durch „HISTA“.

HISTA ist ein auf dem Gebiet des Elektroanlagenbaus und der Gebäudesystemtechnik tätiges Unternehmen, welches sich laufend dazu erklärt, nachhaltige und zukunftssichere Lösungen unter besonderer Berücksichtigung der Umweltbelange den Kunden gegenüber zu liefern.
HISTA legt hierbei großen Wert auf eine nachhaltige Zusammenarbeit mit Vertragspartnern, welche seit Jahrzehnten und seit Gründung des Unternehmens fest in der Unternehmenspolitik verankert ist und in der Unternehmenskultur laufend Ausdruck findet. Bei der Auswahl des Vertragspartners und insbesondere Lieferanten, wird Wert daraufgelegt, einen den Anforderungen von HISTA entsprechenden Vertragspartner zu finden, um mit ihm eine langfristige und erfolgversprechende Zusammenarbeit zu gewährleisten. Hierbei werden insbesondere nachfolgende Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Lieferanten herangezogen:

1.)    Bestellabwicklung
Ein wichtiges Kriterium zur Bewertung der Lieferanten ist die sog. Bestellabwicklung. Hierbei wird darauf Wert gelegt, dass die Bestellung unkompliziert auf elektronischem Weg erfolgt, um so den Bestellprozess zu optimieren und – ggf. notfalls – neueren Gegebenheiten anzupassen. In die Bestellabwicklung fließt auch die Reaktionszeit ein. Dies ist die Zeit, die benötigt wird, um einen beim Lieferanten eingegangenen Auftrag zu bearbeiten und zu erfüllen.
Im Zuge der Nachhaltigkeitspolitik wird Wert daraufgelegt, auf kurzem Wege geänderten Bedingungen begegnen und für den Kunden zeitnah, effiziente und kostengünstige Lösungen auch in der Bestellabwicklung zu erarbeiten.

2.)    Termintreue
Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche, langjährige und nachhaltige Zusammenarbeit mit Vertragspartnern ist die vertragsgerechte, fristgerechte Lieferung. Diese wird zwingend bei HISTA vorausgesetzt. Geachtet wird daher auf eine ausreichende Kapazität des Lieferanten, um etwaige Lieferengpässe gänzlich auszuschließen oder zumindest erheblich zu reduzieren. Ziel ist hierbei, die dem Kunden selbst gewährte vertragliche Terminstreue zu gewährleisten und Ungereimtheiten in der Vertragsbeziehung zu dem Kunden von Anfang an zu eliminieren. Nur dadurch ist es HISTA selbst möglich, gegenüber dem Kunden eine fristgerechte Lieferung sicherzustellen und zu erfüllen.

3.)    Preistreue
Um Preisschwankungen bei unseren Produkten zu vermeiden, achten wir auf die Preistreue unserer Lieferanten, sodass auch bei längerfristiger Zusammenarbeit ein einheitliches Preisniveau für unsere Kunden beibehalten werden kann. Laufend wird der Lieferant wird auch auf sog. „versteckte Kosten“ überprüft, um zu vermeiden, dass HISTA, wie auch der jeweilige Endkunde im Hinblick auf nicht sofort präsente Kosten, Nachteile erwartet. Damit wird gewährleistet, dass auch die Kosten, welche neben dem Kauf der Produkte und den entsprechenden Dienstleistungen anfallen, dauerhaft konstant bleiben und eine vertrauensvolle, nachhaltige Zusammenarbeit gewährleistet ist.

4.)    Logistik
Um einen reibungslosen Ablauf der Lieferung zu gewährleisten, wird die Logistik des Zulieferers in die Bewertung mit einbezogen. Hierbei fließen insbesondere die Verpackung und die Lieferkonditionen in die Bewertung mit ein. Eine ausreichend gesicherte und reibungslose Logistik bedingt auch die anderen Kriterien, da somit die Termin– und Preistreue sichergestellt werden können und die gesamte Wertschöpfungskette optimiert wird.

5.)    Zusammenarbeit
Nur eine enge, intensive und nachhaltige Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, welche auch auf Ungereimtheiten, Probleme und Lösungen eingeht, gewährleistet es, mit ausgewählten Lieferanten eng und erfolgversprechend zusammen zu arbeiten und nicht laufend auf unterschiedliche „neue“ Lieferanten zurückgreifen zu müssen. Daher konzentrieren wir uns auf die der HISTA bekannten und zuverlässigen Unternehmen, mit denen wir bereits in der Vergangenheit erfolgversprechend zusammengearbeitet haben. Diese Geschäftsbeziehungen wollen wir weiter aufrechterhalten und vertiefen. Unter einer guten Zusammenarbeit verstehen wir (wie bei der Abwicklung des Auftrags selbst) eine gute Kommunikation zwischen den entsprechenden Ansprechpartnern / Ansprechpartnerinnen sowie eine gute Erreichbarkeit und ein lösungsorientiertes Denken zur Optimierung des Ergebnisses bei dem Kunden.

6.)    Menge an Bestellungen
Bei der Menge an Bestellungen legen wir Wert darauf, dass der Zulieferer über eine ständige Verfügbarkeit der Materialien gewährleistet, um unnötige Lieferwege und damit zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Daher versuchen wir stets, die Bestellmengen auf ein Minimum zu reduzieren und die Lieferungen so groß wie möglich als Blocklieferung zu gestalten. Die Lieferwege, zeitliche Einschränkungen und Ungereimtheiten können so von Anfang an vermieden werden. Auch hierauf überprüfen wir unsere Zulieferer laufend.

7.)    Preis und Konditionen
Transparenz bezüglich des Preises sowie der vertraglichen Rahmenbedingungen ist unabdingbar. Dadurch entsteht Vertrauen gegenüber dem Zulieferer, was zu einer nachhaltigen Geschäftsbeziehung führt und eine längerfristige hohe Qualität der Produkte sicherstellt. Selbstverständlich wird auf ein möglichst niedriges Preisniveau geachtet, welches jedoch gleichzeitig mit einer hohen Qualität einhergehen muss.

8.)    Referenzen der Lieferanten
Wir legen Wert auf Empfehlungen und Referenzen anderer. Dies ermöglicht uns auch, aufgrund der Erfahrungen von anderen Unternehmen einen passenden Lieferanten auszuwählen, da auf die Erfahrungswerte anderer, vergleichbarer Unternehmer zurückgegriffen werden kann.

9.)    Verhalten bei technischen Änderungen
Um auf kurzfristig auftretende Probleme schnell reagieren zu können, legen wir bei unseren Vertragspartnern Wert auf Flexibilität. Nur so ist gewährleistet, dass etwaig veränderte Umstände und damit einhergehende Problemfälle schnell, kostensparend und professionell gelöst werden können.

10.)    Technische Beratung / Service
Wir legen Wert auf eine technische Beratung und auf seine serviceorientierte Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern:
Unserem Verständnis nach beinhaltet die Geschäftsbeziehung neben der schlichten Lieferung auch die Komponente der vorhergehenden Beratung und des Services für den Fall von möglichen Komplikationen. Nur so können mögliche Reklamationen schnellstmöglich und unkompliziert abgewickelt werden, ohne dass der Kunde hiervon beeinträchtigt ist. Dies ist unser erklärtes Ziel.

11.)    Einhaltung von Zusagen
Zuverlässigkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung, da diese wiederrum Auswirkungen auf viele weitere Faktoren einer vertrauensvollen, nachhaltigen und erfolgversprechenden Zusammenarbeit hat. Vertrauen gegenüber Geschäftspartnern und Zulieferern ist uns sehr wichtig, da diese Grundlage des Erfolges des Unternehmens und des gemeinsamen Auftrags dem Kunden gegenüber ist. Nur so ist eine gute Kommunikation und erfolgversprechende Zusammenarbeit möglich.

12.)    Zusammenarbeit bei Problemen
Eine konstruktive Kommunikation beim Auftreten von Problemen, ermöglich es uns mögliche Probleme schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen, sodass unsere Kunden davon nicht tangiert werden. Dabei ist natürlich die Erreichbarkeit, Reaktionszeit und Kommunikationsfähig des Lieferanten entscheidend, um uns in diesem Punkt zu überzeugen. Die Bereitschaft zur Kulanz und zur Findung von Kompromissen ist hier ein überzeugendes Mittel.

13.)    Entfernung Transport
In die Bewertung fließt ebenfalls der Standort des Lieferanten mit ein, um somit kurze Lieferzeiten und mehr Flexibilität zu gewährleisten. Ebenfalls ist es uns ein Anliegen durch kurz Lieferwege die Umwelt nicht unnötig zu belasten.

14.)    Qualität der Dienstleistung
Unabhängig vom Vorstehenden ist natürlich die Qualität der erbrachten Leistung maßgebliches Kriterium bei der Auswahl des jeweiligen Lieferanten. Hierbei ist eine möglichst geringe Fehlerquote ausschlaggebend, um unnötige Reklamationen, Neulieferungen und somit Verzögerungen zu vermeiden. Deshalb wird hoher Wert auf moderne und technisch aktuelle Fertigungsmethoden gelegt.

15.)    Menschenrechte
Die Zulieferer von HISTA Elektro sind verpflichtet die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen einzuhalten und zu achten. Dabei werden sie dazu angehalten, alle in dem Einflussbereich liegenden Geschäftsprozesse zu überprüfen, um die Wahrung der Menschenrechte zu achten. Dies gilt ebenso für die Geschäftspartner unserer Zulieferer. Wir lassen uns in regelmäßigen Abständen bestätigen, dass die Einhaltung der Menschenrechte gewahrt und überprüft werden.  
16.)    Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
Lieferanten und Partner fördern Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion. Bei HISTA wird keine Form der Diskriminierung oder Belästigung geduldet. HISTA verlangt von seinen Lieferanten ein wertschätzendes und vorurteilfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, welches frei von Diskriminierung, Einschüchterung und Belästigung ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen jede unrechtmäßige Ungleichbehandlung, die aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der sexuellen Identität, der nationalen Abstammung oder sozialen Herkunft vorgenommen wird, strikt ablehnt. In gleicher Weise werden Verhaltensweisen abgelehnt, die die Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt.

HISTA setzt sich für einen gesellschaftlichen Wandel und in diesem Zuge für eine Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und sozialer Schwäche ein und fühlt sich diesem Personenkreis in besonderer Weise verpflichtet. Das Wohlergehen von Menschen mit und ohne Behinderung steht für HISTA an oberster Stelle. Hieran richtet sich all das unternehmerische Handeln und Denken der Unternehmensgruppe aus.

HISTA legt besonders großen Wert darauf, dass sich sämtliche Personen, die in oder mit HISTA zusammenarbeiten willkommen, respektiert und unterstützt fühlen. In diesem Zuge setzt sich HISTA dafür ein, dass sich die Mitarbeitenden mit den unterschiedlichen Biografien, unabhängig von Herkunft oder Nationalität, Behinderung, Alter, Geschlecht oder geschlechtlicher Orientierung, Religion oder Weltanschauung oder sexueller Orientierung wohlfühlen und in einem positiven Arbeitsklima ihre Talente, Fähigkeiten und Kenntnisse maximal entfalten können.

Diversität zählt bei HISTA zu einem wichtigen Pfeiler des Unternehmensethos. In diesem Zuge heißt HISTA auch die gesamte LGBTQI+ Community willkommen.

Lieferanten sollten angemessene Beschwerdemechanismen zur Verfügung stellen, die allen Beschäftigten zugänglich sind, um Anmerkungen, Empfehlungen, Berichte oder Beschwerden in Bezug auf die obigen Gewährleistungsgrundsätze zu melden. Lieferanten sollten ferner über einen Abhilfemechanismus verfügen, mit dem gemeldete Verstöße – insbesondere gegen Gleichberechtigung - in geeigneter Weise beseitigt und nachverfolgt werden können.

17.)    Freie Wahl der Beschäftigung
Wir dulden bei unseren Zulieferern keinerlei Zwangs- und / oder Pflichtarbeit. Zwangsarbeit ist jede unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung von Strafe ausgeübt wird. Niemand darf gegen seinen Willen zur Arbeit verpflichtet werden. Den Beschäftigten der Zulieferer dürfen nicht die Ausweispapiere oder Arbeitsgenehmigung entzogen werden. Eine Arbeit aufgrund Menschenhandels ist ebenso untersagt. Jede Arbeitsleistung muss freiwillig erbracht werden und die Arbeitskräfte können jederzeit das Beschäftigungsverhältnis beenden. Auch hier legen wir besonderen Wert darauf, dass die Einhaltung dieses Standards bei den Vertragspartnern unserer Zulieferer eingehalten werden. In regelmäßigen Abständen lassen wir uns dies bestätigen.

18.)    Kinderarbeit
Unsere Zulieferer müssen uns in regelmäßigen Abständen bestätigen und uns gegenüber garantieren, dass während keinem ihrer Arbeitsprozesse eine Beschäftigung von Kindern vorliegt. Dabei gilt als Mindeststandard die ILO-Konvention zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit. Die Gesundheit, Sicherheit und eine störungsfreie Entwicklung von Kindern ist unbedingt sicherzustellen. Es müssen stets geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit dieser Schutz allumfänglich gewährleistet werden kann.

19.)    Arbeitsbedingungen
Die Beschäftigten unserer Zulieferer sollen unter guten Arbeitsbedingungen arbeiten. Dabei wird insbesondere Wert auf den Schutz der Gesundheit, eine angemessene Vergütung sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Arbeitszeit – und Urlaubsvorschriften geachtet. Dabei wird jeweils das nationale Recht eingehalten und auch sonst auf faire Arbeitsbedingungen Wert gelegt. Wir achten darauf, dass dies auch bei Vertragspartnern unserer Zulieferer gilt, was wir uns regelmäßig bestätigen lassen.

20.)    Löhne und Zuschüsse
Die gezahlte Vergütung muss den nationalen Bestimmungen hinsichtlich Mindestlohn, Überstunden und Sozialleistungen entsprechen. Die Mindeststandards diesbezüglich sind einzuhalten. Die Einbehaltung des Lohns als Disziplinarmaßnahme wird keineswegs geduldet. Den Beschäftigten ist auf Wunsch eine Aufstellung über die Zusammensetzung ihres Lohnes auszuhändigen. Auf die Einhaltung dieser Standards legen wir auch bei den Vertragspartnern unserer Zulieferer Wert.

21.)    Frauenrechte
Bei HISTA werden sämtliche Geschlechter ohne Ausnahme gleichgestellt. Die Gleichberechtigung der Frau wird als universelles Menschenrecht anerkannt. HISTA hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die derzeit noch unterrepräsentierte Geschlechtergruppe der Frauen nachhaltig zu stärken und zahlenmäßig zu vermehren. Gleichzeitig sollen talentierten Mitarbeitenden die Chancen eröffnet werden, Führungspositionen sowie gehobene Fachpositionen einzunehmen. Die Unternehmensführung unterstützt damit gezielt die Entwicklung von weiblichen Führungskräften. Darüber hinaus verfolgt HISTA das Ziel, mögliche Ungleichheiten zu identifizieren, zu beseitigen und eine angemessene und gendersensitive Vergütungspolitik sicherzustellen.

22.)    Verbot der Diskriminierung und Belästigung
Wir lehnen jede Art der Diskriminierung und anderer Abwertung von Mitarbeitenden und Vertragspartnern unserer Zulieferer aufgrund des Geschlechts, Rasse, Hautfarbe, Alters, Kultur, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, politischer Meinung, nationaler Abstammung oder sozialer Herkunft strikt ab. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen von Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken. So dürfen Mitarbeiter beim Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten oder im Hinblick auf Beförderungen und Entlohnungen nicht aufgrund der obigen Merkmale diskriminiert werden. Alle Beschäftigungsentscheidungen, wie Einstellungen, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen, werden ausschließlich nach den Fähigkeiten und Qualifikationen der Mitarbeitenden getroffen. Wir legen Wert darauf, dass jede Art der Diskriminierung bei unseren Zulieferern wie auch bei deren Vertragspartnern abgelehnt und sanktioniert wird. Die Einhaltung der Regelung zur Gleichberechtigung lassen wir uns regelmäßig bestätigen und gewährleisten.

Alle Mitarbeitenden werden respektiert und als Individuen wahrgenommen. Als solche verbietet sich jegliche Form körperlicher Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen. Kein Mitarbeitender wird derartigen Missbrauchshandlungen ausgesetzt. Lieferanten haben Routinen für den Umgang mit Belästigung, einschließlich physischer, psychischer und sexueller Belästigung, und kommunizieren, dass jegliche Form von Belästigung inakzeptabel ist und gemeldet werden muss.

23.)    Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
HISTA verlangt von seinen Lieferanten, das Recht seiner Mitarbeitenden auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit zu respektieren und ihnen das Recht einzuräumen, Kollektivverhandlungen zu führen. Alle Mitarbeitenden sollten stets die Möglichkeit haben, ihre Belange vorzutragen. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Geschäftspartner zur Wahrung der Neutralität. Dies schließt jede Form der Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten aus. Die Geschäftspartner erkennen das Recht auf Tarifverhandlungen sowie, das Recht der Gewerkschaften, sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen zu dürfen, an. Dieses Recht umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen

24.)    Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern
HISTA achtet und respektiert sämtliche Kulturen, Bräuche und Religionen indigener Bevölkerungen.

25.)    Verbot zur Korruption, Erpressung und Bestechung
Wir sprechen ein absolutes Verbot zur Korruption, Erpressung und Bestechung gegen unsere Lieferanten aus. Verstöße gegen dieses Verbot werden nicht toleriert und entsprechend zur Anzeige gebracht.

26.)    Einhaltung von der Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und Daten, in Bezug auf alle Bereiche, muss zwingend von unseren Lieferanten eingehalten werden. Verstöße werden umgehend der Landesdatenschutzbehörde mitgeteilt.

27.)    Einhaltung des fairen Wettbewerbs und dem Kartellrecht
Ein fairer Wettbewerb ist für uns elementar. Kartellverstöße gegen das Kartellrecht werden unter keinen Umständen geduldet. An dieser Stelle gilt das Null-Toleranz-Prinzip. Verstöße werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen gegen die Betroffenen.

28.)    Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
HISTA hält sich an sämtliche geltenden Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze, Sanktionen und Embargos gebunden, die Beschränkungen für den Export in bestimmte Bestimmungsländer vorsehen.

Aufgrund des hohen Stellenwertes, der eine Einhaltung aller geltenden Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle zukommt, setzen sich die Mitarbeitenden von HISTA und HISTA-Kooperationspartner, die wissentlich die vorbenannten Ausfuhrkontrollregelungen und / oder Ausfuhrverbote missachten, entsprechenden Disziplinarmaßnahmen aus.

29.)    Land, Wald und Wasserrechte sowie Zwangsräumungen und Vermeidung von Interessenskonflikt
Der Lieferant verpflichtet sich zum Schutz von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Menschen, insbesondere von ethnischen Minderheiten und indigener Bevölkerung, vor Ort sichert und erkennt das Recht der lokalen Bevölkerung auf die Nutzung von Land, Wälder und Gewässern als Lebensgrundlage an. HISTA lehnt jede Art von Enteignung und Zwangsräumung ab.

Darüber hinaus muss die Vermeidung von Interessenkonflikten mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen sichergestellt werden. Sollten Interessenkonflikte im Einzelfall dennoch auftreten, sind sie unter Beachtung von Recht und Gesetz sowie der geltenden Lieferantenrichtlinien zu lösen. Eine transparente Offenlegung des Konflikts ist hierfür unerlässlich.

30.)    Einsatz von privaten oder öffentlichen Sicherheitskräften
Soweit der HISTA-Lieferant an Standorten oder in Situationen tätig ist, die den Einsatz von Sicherheitspersonal zur Durchführung eines Unternehmensprojektes erforderlich machen, wird er sicherstellen, dass der Einsatz von Sicherheitskräften nicht zu Menschenrechtsverletzungen führt. Die Geschäftspartner schließen ferner aus, dass sie direkt oder indirekt zur Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften beitragen, die unrechtmäßig Kontrolle über Abbaustätten, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette ausüben.

31.)    Whistleblowing und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für Whistleblower setzen wir voraus, dass unsere Lieferanten die EU-Whistleblowing-Richtlinie umsetzen und einhalten.

32.)    Treibhausgasemissionen inkl. Berichterstattung
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz setzen wir als wichtige Ziele für unsere Lieferanten voraus. Bei der Erbringung der Dienstleistungen und bei Betrieb von Anlagen/Gerätschaften ist darauf zu achten, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden. Es muss das Ziel sein, einen positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Alle Lieferanten tragen eine Eigenverantwortung dafür, die natürlichen Ressourcen schonend einzusetzen und durch überlegtes Handeln zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen. Bei der Erbringung von Leistungen und in der Produktion ist auf eine gute Energieeffizienz zu achten, um die Energieressourcen zu schonen. Für die Energiebeschaffung ist auf erneuerbare Energien zu setzen, um im Interesse der Umwelt und auch im eigenen Interesse einen positiven Beitrag zur Energieproduktion zu leisten.

HISTA legt hohen Wert auf bestmöglichen Klimaschutz. Damit möchte HISTA den Herausforderungen, die durch den Klimawandel entstehen, entgegenwirken. Ein wesentlicher Kernaspekt liegt dabei in der Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen.

33.)    Energieeffizienz und erneuerbare Energien
HISTA legt großen Wert darauf, so wenig Energie wie möglich zu verbrauchen und die genutzte Energie zum größtmöglichen Teil aus erneuerbaren Energieträgern zu nutzen. In diesem Zuge wird der Energieverbrauch überwacht und dokumentiert, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minieren.

Die durch den Energieverbrauch resultierenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima werden dadurch minimiert, dass nach Möglichkeit ein hoher Anteil von natürlichen Ressourcen (beispielsweise Wasser, Luft, Sonne) genutzt werden.

Es ist HISTA ferner ein Anliegen, dass die Energie dort genutzt wird, wo sie entsteht, um unnötige Transportverluste so gering wie möglich zu halten, was wiederum der Umwelt zu Gute kommt.

Ein weiteres Anliegen von HISTA sind die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft. Dies beinhaltet die Materialreduzierung und -substitution sowie die Rückgabe, gemeinschaftliche Nutzung, Instandhaltung, Wiederverwendung, Wiedervermarktung, Wiederaufbereitung, Überarbeitung und Recycling.

Schließlich setzt sich HISTA nicht lediglich für die Einsparung von Energie, sondern auch aller übrigen Emissionen, insbesondere von Abwässern, Lärmemissionen, Abfällen, etc. ein.

34.)    Wasserqualität und Verbrauch
Um eine gute Wasserqualität zu erreichen und aufrecht zu erhalten, haben unsere Lieferanten alle Möglichkeiten auszuschöpfen und zu ergreifen die erforderlich sind. Es muss in der Produktion und der Dienstleistungserbringung darauf geachtet werden, dass der Verbrauch auf ein Minimum reduziert wird.

35.)    Luftqualität
Bei der Produktion und der Dienstleistungserbringung unserer Lieferanten ist darauf zu achten, dass die Luftqualität nicht negativ beeinflusst wird. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen positiven Beitrag zu leisten.

36.)    Verantwortungsbewusst Chemikalienmanagement
HISTA legt großen Wert darauf, Mitarbeitende und Geschäftspartner vor Gefahrenstoffen und Chemikalien zu schützen. Insoweit wird größtmögliche Sicherheit bei der Beschaffung, Lagerung, Verwendung und Entsorgung gewährleistet. Mitarbeitende, die mit Gefahrenstoffen und Chemikalien in Kontakt gelangen, werden regelmäßig geschult und entsprechend unterwiesen. Ferner ist HISTA bestrebt, die Gefahrenstoffe durch jeweils weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen.

37.)    Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung
Ressourceneffizienz ist ein wichtiger Baustein für umweltbewusstes Handeln. Wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten umweltbewusst und nachhaltig mit Ressourcen umgehen. Zudem erwarten wir eine höchstmögliche Abfallreduzierung, indem Restmaterialien weiterverwendet werden, wiederverwertbare Rohstoffe recycelt werden und generell Müll getrennt wird.

Die gegebenenfalls erforderliche Landnutzung ist in einer besonders schonenden Art und Weise zu betreiben, sodass hierdurch eine Gefährdung der vorherrschenden Artenvielfalt ausgeschlossen wird. Vorgehensweisen, welche negative Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Bodenqualität und die Gesundheit von Menschen haben können, werden kontrolliert und bei Verstößen in entsprechender Art und Weise sanktioniert.

Zur Sensibilisierung hinsichtlich dieser Thematik werden regelmäßige Schulungen zum Thema „Umweltmanagement“ organisiert.

38.)    Nachhaltigkeit für eigene Lieferanten der Lieferanten
Die Nachhaltigkeitspolitik die HISTA seinen Lieferanten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit vorgibt, gilt ebenso für die Lieferanten unserer Lieferanten. Die Lieferanten von HISTA haben zu überprüfen und sicherzustellen, dass deren Lieferanten die Punkte aus der Nachhaltigkeitspolitik von HISTA einhalten und umsetzen.

39.)    Finanzielle Verantwortung
Die Lieferanten von HISTA sind zu ordentlichen Aufzeichnungen angehalten. Die Veränderung von Erträgen zur Verfälschung oder Verdeckung von Transaktionen wird nicht toleriert.  Der Inhalt der Aufzeichnungen, welche als Nachweis einer geschäftlichen Transaktion erstellt oder empfangen werden soll, muss den zu dokumentierenden Vorfall vollständig und genauestens wiedergeben. Die Aufbewahrung der oben genannten Aufzeichnungen bestimmt sich nach den geltenden Vorschriften.

40.)    Offenlegung von Informationen
Eine verfälschte Darstellung von Aufzeichnungen und Verfahrensvorgängen in der Beschaffungskette wird von HISTA strengstens abgelehnt. Mithin gibt HISTA seinen Lieferanten auf, Informationen zu Geschäftsaktivitäten, Struktur, Leistungsfähigkeit und finanziellen Beschaffenheit in Übereinstimmung mit den jeweiligen branchentypischen Verfahrensweisen offen zu legen.

41.)    Geistiges Eigentum / Plagiate
HISTA schützt sämtliches geistiges Eigentum der Firmengruppe sowie Dritter. Sie erkennt das geistige Eigentum an. Dies betrifft insbesondere – nicht abschließend – Patente, Marken, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse, Modelle und Muster.

Die Lieferanten sind dazu angehalten, wirksame Verfahren oder geeignete Prozesse zu entwickeln, um die Gefahr der Einführung gefälschter Teile und Materialien in ihren Produkten gleichsam einzudämmen. Die Benachrichtigung der Empfänger falscher Produkte sowie die Entfernung von Fälschungen aus den gelieferten Produkten wird gewährleistet.

42.)    Vereinbarung von einheitlicher Produktsicherheit und – konformität
HISTA-Lieferanten halten die gesetzlichen Vorschriften zur Produktsicherheit und -kennzeichnung ein und kommunizieren die Anforderungen für den Umgang mit ihren Produkten ordnungsgemäß. Das primäre Ziel der Produktsicherheit ist es, die Gesundheit und Sicherheit von Personen nicht zu gefährden. Oberstes Ziel ist es, unter Einhaltung der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen zur Produktsicherheit im
Rahmen der Entwicklung, Herstellung, Instruktion und Beobachtung im Verkehr, die Konformität aller Prozesse, Produkte und Dienstleistungen anzustreben. Dabei ist vom Lieferanten der jeweils aktuelle Stand des Wissens und der Technik sowie die berechtigten Sicherheitserwartungen der Endanwender über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen.

43.)    Verbindliche Anforderungen und Verletzung der Nachhaltigkeitsanforderungen bei einem Geschäftspartner
HISTA erwartet, dass seine Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen einhalten und im angemessenen Umfang an ihre Subunternehmer und Lieferanten weitergeben. Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie durch die Lieferanten kann HISTA in Abstimmung mit dem Lieferanten durch Audits vor Ort - durch einen von HISTA beauftragten Dritten - überprüfen. Jeder Verstoß gegen die in dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie genannten Grundsätze wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens der Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen behält HISTA sich vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen, um Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren. Die Geschäftspartner sind außerdem verpflichtet, ihren Lieferanten eine entsprechende Offenlegungsverpflichtung, die jeweils weiterzugeben ist, aufzuerlegen. Dies kann insbesondere erfordern, dass die Geschäftspartner ihre Lieferkette bis zum Ursprung des Materials gegenüber HISTA offenlegen und Nachweise für Managementsysteme oder Verifizierungen durch Dritte erbringen, die Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette ausschließen. Weiter steht HISTA das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die die Nachhaltigkeitsrichtlinie nachweislich nicht erfüllen oder die keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, außerordentlich fristlos zu kündigen, nachdem ihnen hierzu seitens HISTA eine angemessene Frist im Voraus gesetzt wurde.

44.)    Dekarbonisierung
Für unsere Lieferanten bedeutet Dekarbonisierung, ihre Produktions- und Lieferkettenprozesse so umzugestalten, dass sie weniger Energie verbrauchen und weniger Emissionen verursachen. Dies kann durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Verwendung nachhaltiger Materialien und die Förderung ressourcenschonender Praktiken erreicht werden.

Darüber hinaus verpflichten wir unsere Lieferanten für die Einhaltung von Umweltstandards, um Geschäftsbeziehungen zu erhalten.

Eine effektive Dekarbonisierungsstrategie erfordert eine umfassende Bewertung der Lieferkette, um Bereiche mit hohen Emissionen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann die Zusammenarbeit mit Lieferanten, Investitionen in emissionsarme Technologien oder die Implementierung von Zertifizierungsstandards umfassen.

Insgesamt trägt die Dekarbonisierung dazu bei, die Klimaauswirkungen der Lieferanten zu verringern und zur Schaffung einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen. Durch die Umstellung auf emissionsarme Praktiken können unsere Lieferanten ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, ihr Image verbessern und zur Erreichung globaler Klimaziele beitragen.

45.)    Definition und Umsetzung ähnlicher Standards durch eigene Tier-1-Lieferaten:
Unsere Definition ähnlicher Standards für Tier-1-Lieferanten beinhaltet die Anforderungen und Erwartungen, die wir an unsere direkten Lieferanten stellen, um sicherzustellen, dass sie unseren hohen Maßstäben in Bezug auf Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und Ethik entsprechen. Diese Standards sollen sicherstellen, dass unsere Lieferanten in den folgenden Bereichen verantwortungsbewusst handeln:

a.    Arbeitsbedingungen: Wir fordern faire und sichere Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter unserer Tier-1-Lieferanten. Dies umfasst angemessene Löhne, geregelte Arbeitszeiten, Arbeitsschutzmaßnahmen und das Verbot von Zwangsarbeit sowie Kinderarbeit.
b.    Menschenrechte: Unsere Lieferanten müssen die grundlegenden Menschenrechte respektieren und schützen. Dazu gehören die Achtung der persönlichen Freiheit, Gleichberechtigung, das Verbot von Diskriminierung und die Gewährleistung von Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit
c.    Umweltschutz: Wir erwarten von unseren Tier-1-Lieferanten, dass sie sich für den Schutz der Umwelt einsetzen. Dies beinhaltet die Einhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften, die Reduzierung von Umweltauswirkungen, die Förderung von Energieeffizienz und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
d.    Lieferkettentransparenz: Unsere Lieferanten müssen eine transparente Lieferkette gewährleisten. Dazu gehört die Offenlegung der Lieferantenliste, die Dokumentation von Ursprungsorten der Rohstoffe und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Audits und Überprüfungen.
e.    Ethik und Integrität: Wir erwarten von unseren Tier-1-Lieferanten ein hohes Maß an ethischem Verhalten und Integrität. Dies schließt den Kampf gegen Korruption, Bestechung und illegale Aktivitäten ein.

Umsetzung:
Um ähnliche Standards bei unseren Tier-1-Lieferanten umzusetzen, verfolgen wir folgende Ansätze:
  • Lieferantenauswahl: Wir wählen unsere Tier-1-Lieferanten sorgfältig aus und berücksichtigen dabei deren Nachhaltigkeitsleistung und Einhaltung unserer Standards.
  • Verträge und Vereinbarungen: Wir schließen vertragliche Vereinbarungen mit unseren Lieferanten, in denen die Einhaltung unserer Standards verbindlich festgelegt wird.
  • Überprüfung und Audits: Wir führen regelmäßige Überprüfungen und Audits bei unseren Tier-1-Lieferanten durch, um sicherzustellen, dass sie unseren Standards gerecht werden. Dies kann sowohl durch interne Teams als auch durch unabhängige Prüfer erfolgen.
  • Schulungen und Kapazitätsaufbau: Wir bieten Schulungen und Unterstützung zur Kapazitätsentwicklung an, um unseren Lieferanten dabei zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.
  • Zusammenarbeit und Dialog: Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit und einen offenen Dialog mit unseren Tier-1-Lieferanten, um Heraus

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